Allgemeine Geschäftsbedingungen
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terms and conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.0 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Guerel Sahin Media GmbH (Peaks Agency), Friedenstraße 116 (Mühlstraße 43), 67655 (67659) Kaiserslautern (im Folgenden „Agentur“ genannt). Die AGB finden auch für zukünftige Ergänzungs- und Folgeaufträge Anwendung.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2.0 Auftragserteilung
2.1 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande, wobei die Textform (E-Mail) als Schriftform gilt. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.
2.2 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Angebotsunterlagen, insbesondere Konzepten, Präsentationen, Planungen und Kalkulationen, verbleiben bei der Agentur. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich gemacht werden.

3.0 Budget / Kosten
3.1 Das vertraglich vereinbarte Budget umfasst die gesamten Herstellungskosten, sofern das Foto- bzw. Videomaterial gemäß den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, insbesondere der genehmigten Shotlist / Konzept / Drehbuch, produziert wird. Inbegriffen ist auch die Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie im vereinbarten Format.
3.2 Eine Korrekturschleife ist im Budget enthalten. Änderungswünsche, die mehr als einen Arbeitstag beanspruchen, werden gesondert berechnet.
3.3 Änderungswünsche des Auftraggebers, die zu Änderungen am Drehbuch oder am bereits produzierten Material führen, gehen – außer bei berechtigten Mängelrügen – zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur informiert vorab über die voraussichtlichen Zusatzkosten.
3.4 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche sind nicht im Budget enthalten. Die Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.5 Nachdrehs, die nicht durch grob fahrlässiges Verhalten der Agentur notwendig werden, begründen keinen Anspruch auf Ersatz für Reise- oder Verdienstausfall.
3.6 Reise- und Übernachtungskosten der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen werden gesondert berechnet. Flug- und Fahrtkosten werden nach Absprache abgerechnet.

4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag wird nach Projektabschluss bzw. Lieferung der finalen Leistung in Rechnung gestellt.
4.2 Zusatzkosten und Verlängerungstage werden mit der Abschlussrechnung abgerechnet.
4.3 Alle Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto.
4.5 Bei Zahlungsverzug verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend. Die Agentur kann Verzugsschäden geltend machen.

5.0 Herstellung / Archivierung
5.1 Grundlage der Herstellung ist das schriftlich vereinbarte Konzept bzw. Drehbuch.
5.2 Falls kein Drehbuch erstellt wird, sind Konzept und Inhalte bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
5.3 Nach Freigabe beginnt die Vorproduktion. Der Drehtermin wird festgelegt.
5.4 Künstlerische und technische Gestaltung liegt bei der Agentur. Für Inhalte trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
5.5 Nach Rohschnitt erhält der Auftraggeber eine Vorschau zur Freigabe. Danach sind Änderungen ausgeschlossen.
5.6 Übergabe erfolgt über einen Cloud-Dienst der Agentur.
5.7 Die Agentur ist während der Produktion weisungsbefugt gegenüber allen Beteiligten.
5.8 Archivierung des Materials erfolgt für max. 6 Monate, längere Archivierung gegen Aufpreis.

6.0 Gewährleistung / Freistellung
6.1 Die Agentur versichert, alle übertragenen Rechte persönlich zu halten und nicht an Dritte übertragen zu haben.
6.2 Der Auftraggeber wird von Ansprüchen Dritter freigestellt.
6.3 Aufnahmen von Personen erfolgen nur mit deren Einwilligung und Kenntnis der Verwendungszwecke.

7.0 Verantwortlichkeit / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts verantwortlich.
7.2 Die Agentur berücksichtigt die Wünsche des Auftraggebers bei der Gestaltung.
7.3 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Mitwirkungen bereit.
7.4 Bei Drehs auf dem Gelände des Auftraggebers sorgt dieser für Einwilligungen aller abgebildeten Personen.

8.0 Produktionsplan
8.1 Ein Produktionsplan wird vor Projektbeginn gemeinsam erstellt.
8.2 Bei Abweichungen informiert die Agentur unverzüglich.
8.3 Verbindliche Deadlines setzen rechtzeitige Mitwirkung und Zahlung voraus.
8.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern die Fertigstellung.
8.5 Höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände verlängern ebenfalls die Frist.
8.6 Der Auftraggeber benennt eine zentrale Kontaktperson.
8.7 Unterlassene Mitwirkung führt zu zusätzlichen Kosten.
8.8 Expresslieferungen sind gegen Aufpreis möglich.

9.0 Auftragsstornierung
9.1 Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet, mindestens jedoch ein Drittel des Auftragswertes. Fremdkosten zu 100 %.
9.2 Bei Aufträgen über 20.000 € wird die Anzahlung (50 %) einbehalten. Fremdkosten ebenfalls.
9.3 Es gilt ein gestaffelter pauschaler Rücktrittskostensatz je nach Stornierungszeitpunkt.
9.4 Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

10.0 Sonstiges
10.1 Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, erstelltes Material als Referenz zu verwenden, u. a. auf Websites und Social Media. Bei sensiblen Inhalten ist eine gesonderte Vereinbarung möglich.
10.2 Webflow-Webseiten / Übergabe und Sonderregelung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird das Webflow-Projekt nicht an den Auftraggeber übergeben. Es verbleibt standardmäßig im Eigentum der Agentur und wird von dieser betreut.
Die Übergabe ist nur im Rahmen einer Sondervereinbarung möglich. Dabei sind eine individuelle Ablösesumme und eine Klärung der Nutzungs- und Bearbeitungsrechte erforderlich.
Hintergrund: Die Agentur optimiert Webflow-Seiten technisch und visuell. Eine spätere Bearbeitung durch Dritte kann zu Darstellungs- und Funktionsfehlern führen. Um Qualitätseinbußen und Haftungsrisiken zu vermeiden, ist eine Übergabe nur unter vertraglich geregelten Bedingungen möglich.
10.3 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.
10.4 Schriftformklausel
Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
10.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung.
10.6 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.7 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Kaiserslautern.HonorarsätzeEin Arbeitstag besteht aus 10 Stunden inkl. Reisezeit. Jeder angefangene Arbeitstag wird mit mindestens 8 Stunden berechnet.
Überstundenregelung:
25 % Lohnzuschlag: 11.–12. Stunde60 % Lohnzuschlag:
13. Stunde100 % Lohnzuschlag: ab der
14. Stunde25 % Lohnzuschlag: Nachtarbeit (20–6 Uhr), Sonn- und Feiertage
Maximal 40 % (TV) bzw. 80 % (Kinofilm) der Drehtage dürfen auf bis zu 13 Stunden ausgeweitet werden.

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